Die Stadt Neuburg an der Donau als Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu überwachen. Werden bauliche Anlagen in Widerspruch zur erteilten Genehmigung oder zu allgemein gültigen Baurechtsvorschriften errichtet, geändert oder umgenutzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das unnötige Risiko einer Baueinstellung, eines Bußgeldes oder schlimmstenfalls einer Beseitigung der Anlage trägt stets der jeweilige Bauherr als Verursacher. Erkundigen Sie sich daher besser vor Beginn einer Baumaßnahme, ob Ihr Vorhaben wie geplant zulässig ist und welche Genehmigungen Sie ggf. vorher dafür einholen müssen. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen alle maßgeblichen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung und weiterer Baunormen (zum Beispiel technische Regelwerke) einhalten. Die häufigsten Verstöße liegen dabei im Bereich der Abstandsflächen, des Brandschutzes, der einzuhaltenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder der städtischen Gestaltungssatzung sowie bei den Anforderungen der Baugestaltung. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und bei Bauvorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind, werden ggf. eine Abnahme der Absteckung und des Schnurgerüstes durch die Bauaufsichtsbehörde vorgenommen.
Ansprechpartner
Herr Drößler
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Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.14 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Herr Schmid
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Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.14 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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