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Namensänderungen

Bestimmung eines Ehenamens

Ehegatten können am Tag der Eheschließung, aber auch nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Entgegennahme einer Ehenamensbestimmung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim Standesamt der Eheschließung. Daher können Sie auch nur vom Eheschließungsstandesamt eine Bestätigung Ihrer wirksamen Ehenamensbestimmung erhalten.

Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben.

Beide Ehegatten müssen bei der Abgabe der Erklärung persönlich im Standesamt anwesend sein.

Gebühren

Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens (Doppelnamens), die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. 

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