Ein Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehename bestimmt wurde, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen und somit einen Doppelnamen bilden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Fall kann nicht erneut ein Doppelname bestimmt werden.
Die Entgegennahme einer Bestimmung eines Doppelnamens kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim Standesamt der Eheschließung. Daher können Sie auch nur vom Eheschließungsstandesamt eine Bestätigung Ihrer wirksamen Namensänderung erhalten.
Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben.
Für die Bestimmung eines Doppelnamens muss nur der erklärende Ehegatte anwesend sein.
Gebühren
Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens (Doppelnamens), die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Frau Czerny
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.11 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-309 |
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Fax | 08431 55-250 |
Frau Schuster
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.10 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-312 |
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Fax | 08431 55-250 |
Frau Habermeyer
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.10 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-312 |
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Fax | 08431 55-250 |
Frau Murr
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.09 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-311 |
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Fax | 08431 55-250 |
Herr Riedlberger
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.12 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-310 |
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Fax | 08431 55-250 |