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Förderprogramm "Klima- und Ressourcenschutz"

Förderung Energiesparende Haushaltsgeräte

Gefördert wird der Kauf von neuen Kühl- oder Gefriergeräten bzw. von Kühl- und Gefrier-Kombinationen, von Wäschetrocknern, Waschmaschinen und Geschirrspülern der aktuell besten Energieeffizienzklasse des EU-Energielabels. Zuwendungsvoraussetzung bei Kühl- oder Gefriergeräten bzw. Kühl- und Gefrier-Kombinationen ist die gleichzeitig fachgerechte Entsorgung des Altgerätes. Pro Kalenderjahr werden maximal 100 Stück gefördert. Berücksichtigt werden die ersten 100 Antragsteller, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres einen Förderantrag inklusive erforderlicher Unterlagen bei der Stadt Neuburg an der Donau einreichen. Der Kauf des Fördergegenstandes hat im Jahr der Antragstellung zu erfolgen.

Förderbetrag: 100 Euro

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