Fischereischeine können frühestens ab dem 14. Geburtstag ausgestellt werden. Ihre Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe, entweder auf Lebenszeit oder für fünf Jahre.
Erteilung eines bayerischen Fischereischeins
Voraussetzungen
- Nachweis der bayerischen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer gleichgestellten innerdeutschen Fischerprüfung
- Nachweis einer Abschluss- oder Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Fischwirt oder bei Auszubildenden zum Fischwirt der Nachweis, dass an der Zwischenprüfung teilgenommen wurde
- Nachweis eines Berufsfischers, dass er in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis 31. August 1986 ohne weiteren Nachweis mindestens einen Fischereischein erhalten hat
- Nachweis, dass unter Befreiung von der landesgesetzlichen Pflicht zur Ablegung einer Fischerprüfung ein Fischereischein erteilt wurde
- bei Spätaussiedlern und Flüchtlingen: Vorlage eines Vertriebenenausweises oder Nachweis der Eigenschaft als Spätaussiedler und Vorlage eines anerkannten Befähigungsnachweises
- Volljährige Personen mit einer geistigen Behinderung
- von mindestens 80 Prozent und dem Nachweis für den Besuch einer Sonderschule für geistig Behinderte bzw. einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung, unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung
- von mindestens 50 Prozent und dem Nachweis für den Besuch einer Sonderschule für geistig Behinderte bzw. einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung, unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung
Kostenübersicht bei Einmalzahlung der Abgabe
Lebensalter bei Zahlung | Gebühren | Abgabe | Zusammmen |
---|---|---|---|
14 bis 22 Jahre | 35 Euro | 300 Euro | 335 Euro |
23 bis 27 Jahre | 35 Euro | 288 Euro | 323 Euro |
28 bis 32 Jahre | 35 Euro | 256 Euro | 291 Euro |
33 bis 37 Jahre | 35 Euro | 224 Euro | 259 Euro |
38 bis 42 Jahre | 35 Euro | 192 Euro | 227 Euro |
43 bis 47 Jahre | 35 Euro | 160 Euro | 195 Euro |
48 bis 52 Jahre | 35 Euro | 128 Euro | 163 Euro |
53 bis 57 Jahre | 35 Euro | 96 Euro | 131 Euro |
58 bis 62 Jahre | 35 Euro | 64 Euro | 99 Euro |
63 bis 67 Jahre | 35 Euro | 32 Euro | 67 Euro |
ab 68 Jahre | 35 Euro | befreit | 35 Euro |
Ermäßigung der Fischereiabgabe um 50 Prozent
- für Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung (nur bei Fünf-Jahresscheinen)
- für Auszubildende zum Fischwirt nach Vorlage des Lehrvertrags (nur bei Fünf-Jahresscheinen)
- für geistig Behinderte
Gebühren und Fischereiabgabe
Gebühr | Abgabe | Zusammen | |
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Erstausstellung auf fünf Jahre | 35 Euro | 40 Euro | 75 Euro |
Verlängerung auf weitere fünf Jahre | 5 Euro | 40 Euro | 45 Euro |
Jugendliche ab 14 Jahren mit bestandener Fischerprüfung | 35 Euro | 20 Euro | 55 Euro |
Personen in der Ausbildung zum Fischwirt | 35 Euro | 20 Euro | 55 Euro |
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