Fließender Verkehr
Damit der Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicher ist, müssen sich diese an die Regeln der StVO halten. Diese gibt eine Höchstgeschwindigkeit innerorts vor, um schwerwiegende Unfälle zu vermeiden. Vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer erforderlich. Vor Schulen oder Kindergärten muss daher oft die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten ab dem Schild – beim Fahren in eine Ortschaft ist also ab dem Ortsschild eine Geschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten.
Konsequenzen im Falle einer Tempoüberschreitung innerorts
- Wer geblitzt wird, innerorts fährt und dabei eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h begeht, muss mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In diesem Fall bekommen Sie keine Punkte, auch ein Fahrverbot wird nicht verhängt. Ab dem Betrag von 55 Euro wird ein Bußgeldbescheid erstellt. Hier entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 28,50 Euro.
- Wer innerorts allerdings über 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem höheren Bußgeld rechnen. Ein Fahrverbot droht, wenn Sie innerorts 31 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
- In einer 30er-Zone und einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt ebenfalls der Bußgeldkatalog "Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft". Es macht also keinen Unterschied, ob Sie in einer 50er Zone, in einer 30er Zone oder in einem Verkehrsberuhigten Bereich geblitzt werden.
Punkte und Fahrverbot im Detail
Wurden Sie von einem Blitzer erwischt, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, hat mit verschiedenen Konsequenzen zu rechnen.
Blitzerstrafen-Übersicht
- 1 Punkt: Innerorts ab 21 km/h
- 2 Punkte: Innerorts ab 31 km/h
- 1 Monat Fahrverbot: Innerorts ab 31 km/h
- 2 Monate Fahrverbot: Innerorts ab 51 km/h
- 3 Monate Fahrverbot: Innerorts ab 61 km/h
Fahrverbot durch Wiederholungstäterregel
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffielen
Ab wann werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt?
Theoretisch können Sie bereits ab 1 km/h zu schnell geblitzt werden. Je nach Blitzer und gefahrener Geschwindigkeit wird aber eine Toleranz von 3 km/h oder 3 bis 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen.
Verjährung: Wann verfallen Punkte in Flensburg automatisch?
Viele Autofahrer wissen nicht, wie es sich mit der Verjährung der Punkte in Flensburg verhält. Dabei ist anzumerken, dass anders als beim alten Flensburger Punktesystem nach der Reform im Mai 2014 Punkte auch dann automatisch gelöscht werden, wenn man sich zwischenzeitlich etwas hat zu schulden kommen lassen und sein Punktekonto in Flensburg durch den einen oder anderen Verkehrsverstoß neu belastet wird. Doch wann die Punkte in Flensburg wieder gelöscht werden, steht in Abhängigkeit mit der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes. Dabei können folgende Tilgungsfristen unterschieden werden:
- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
- Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten sowie Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
- Straftaten mit 3 Punkten werden nach zehn Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
Die Frist beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist.
Ansprechpartner
Frau Brand
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