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Förderprogramm "Klima- und Ressourcenschutz"

Förderung Energiesparende Haushaltsgeräte

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. 

Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Haushaltsgeräten oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Grundsätzlich sind nur neue Geräte förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Kauf bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Fördervoraussetzung

Gefördert wird der Kauf von neuen Kühlgeräten, Gefriergeräten und von Kühl-Gefrier-Kombinationen, von Wäschetrocknern, Waschmaschinen und Geschirrspülern der aktuell auf dem Markt handelsüblichen besten Energieeffizienzklasse des EU-Energielabels. Abweichend von Ziffer 3 kann pro Haushalt je ein Gerät (Kühlgerät, Gefriergerät, Kühl-Gefrier-Kombination, Wäschetrockner, Waschmaschine, Geschirrspüler) gefördert werden. Zuwendungsvoraussetzung bei Kühl-, Gefriergeräten und Kühl-Gefrier-Kombinationen ist die gleichzeitig fachgerechte Entsorgung des Altgerätes. Die Rechnung des Haushaltsgeräts muss grundsätzlich auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt sein.

Förderbetrag: 100 Euro

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