Wenden Sie sich an die Ansprechpartner der Städtebauförderungsstelle der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau. In einem Vorgespräch wird die Förderfähigkeit einer Maßnahme abgeklärt.
Voraussetzung einer Förderung: Mit den förderfähigen Maßnahmen wurde noch nicht begonnen!
Bund und Land reichen 60 Prozent Fördermittel und die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau 40 Prozent aus. Das kommunale Förderprogramm "Programm Stadtgestaltung" in Untersuchungs- bzw. Sanierungsgebieten unterstützt zum Beispiel Fassadensanierungen, Entsiegelungsmaßnahmen, kleinere Wohnumfeldverbesserungen, Begrünungsmaßnahmen, etc.
Sanierungsmaßnahmen steuerlich abschreiben lassen
Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7 h ff. Einkommenssteuergesetz (EStG) in Sanierungsgebieten können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Vereinbarung mit der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau über die durchzuführenden Maßnahmen abzuschließen.
Ansprechpartner
Frau Klier
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.12 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-355 |
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Fax | 08431 55-357 |
Frau Ratz
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.12 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-354 |
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Fax | 08431 55-357 |