Förderung Wärmedämmung
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung im Original und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Fördervoraussetzung
- Außenwände: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K (bei natürlichen Dämmstoffen oder Zellulose: U-Wert ≤ 0,24 W/m²K)
- Dach bzw. oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,14 W/m²K (bei natürlichen Dämmstoffen oder Zellulose: U-Wert ≤ 0,20 W/m²K)
Die Wärmedämmung ist an allen Außenwänden bzw. auf der Gesamtfläche des Daches anzubringen. Der U-Wert ist entsprechend des Schichtaufbaus zu berechnen und muss durch einen Bauvorlageberechtigten oder nach Landesrecht zugelassenen Energieberater bestätigt werden.
Förderbetrag: bei Außenwänden 1.000 Euro, beim Dach und der obersten Geschossdecke 700 Euro
Fensteraustausch und Außenwanddämmung
Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit dem Austausch der Fenster der Wärmeschutz an Außenwänden verbessert wird. Fördervoraussetzung ist, dass auch die Außenwände über das Förderprogramm „Klima- und Ressourcenschutz“ gefördert wurden und der zeitliche Abstand beider Maßnahmen nicht mehr als zwölf Monate beträgt.
Förderbetrag: 500 Euro
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Ansprechpartner
Frau Kreitmeier
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1. Obergeschoss Verwaltungsgebäude Landschaftsstraße Landschaftsstraße A 116 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-219 |
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Fax | 08431 55-313 |
umwelt@neuburg-donau.de |
Frau Bayer-Kroneisl
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1. Obergeschoss Verwaltungsgebäude Landschaftsstraße Landschaftsstraße A 116 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-336 |
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Fax | 08431 55-313 |
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