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Steuern

Grundsteuerreform

Die Stadt Neuburg verschickt zum Jahresbeginn 2025 aufgrund der Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide per Post. 

Jedem Bescheid ist ein Infoblatt beigelegt, das die häufigsten Fragen zur Reform und den Bescheiden selbst beantwortet.

Das Infoblatt können Sie hier einsehen.

Bei Eigentümern, die keinen Bescheid erhalten, hat die Stadt Neuburg noch keinen Messbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegen. Sobald dieser eingetroffen ist, bekommt der Steuerpflichtige während des Jahres einen Grundsteuerbescheid. Eine Zahlung ist zwingend erst nach Erhalt eines Grundsteuerbescheides an die Stadt vorzunehmen. Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, ist ausschließlich das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Hebesätze

Hebesatz für die Grundsteuer A: 320 Prozent
Hebesatz für die Grundsteuer B: 295 Prozent

Stand: 1.1.2025

Informationen zum Grundsteuerbescheid

Geltungsdauer des Grundsteuerbescheids: Ihr Steuerbescheid gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.

Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamts im Grundsteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Steuertermine und Zahlung

Die Grundsteuer ist  zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags an folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Abweichende Fälligkeitstermine, z.B. bei Kleinbeträgen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.

Abbuchung der Grundsteuer

Eigentümer können die Grundsteuer zu den oben genannten Steuertermine von ihrem Konto abbuchen lassen. Hierfür muss ein SEPA-Lastschriftmandat vom Kontoinhaber erteilt werden. Informationen hierzu sind im Bereich Zahlungsservice zu finden.

Der Gewerbesteuer unterliegt im Grunde jeder Gewerbebetrieb, der in der Stadt Neuburg an der Donau eine Betriebsstätte unterhält.

Hebesatz: 370 Prozent seit 01.01.2024

Fälligkeit: Auf die Gewerbesteuer hat die Steuerschuldnerin bzw. der Steuerschuldner vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten. Die jährlichen Vorauszahlungen entsprechen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden an folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Einwände gegen die Höhe der Gewerbesteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamtes im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Die Hundesteuer wird am folgenden Termin eines jeden Jahres fällig: 1. April
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.