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Abwasserbeseitigung und Kanalnetz

Genehmigung von Grund- und Bauwassereinleitungen

Ist bei einer Baumaßnahme eine Wasserhaltung notwendig, so kann auf Antrag die Einleitung von Grundwasser aus der Wasserhaltung in den städtischen Kanal genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorliegende Genehmigung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen für die Grundwasserabsenkung. Zudem muss der Antragssteller die Kostenübernahme für die Gebühr von 0,87 €/m³ Wassermenge zusichern.

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