Innenbereichssatzungen

Durch eine planerische Grenzziehung wird per Satzung festgesetzt, welche Flächen bebaubar sind. Weitergehende Festsetzungen zur Bebauung und Grünordnung werden hier in der Regel nicht getroffen. Die Bebauung der Flächen innerhalb des deklarierten Innenbereichs hat sich in die umgebende Bebauung bezüglich Gebäudehöhe, -länge etc. einzufügen. Diese Satzungen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung erarbeitet und über ein offizielles Anhörverfahren letztlich rechtsverbindlich. 

Eine gesicherte Aussage, was noch als in die umgebende Bebauung eingefügt zu betrachten ist, erhält man über eine förmliche Bauvoranfrage.

Ansprechpartner

Frau Huis

Sachgebietsleitung, Bauleitplanung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.05
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-348
Fax 08431 55-357
Kontakt aufnehmen

Herr Riek

Sachgebietsleitung, Planung und Grünordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.09
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-319
Fax 08431 55-357
Kontakt aufnehmen
Durchsuchen Sie unsere Webseite unkompliziert nach Formularen, Anträgen oder Informationsmaterial.

Verwaltung

Postanschrift

Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau

Hausanschrift

Karlsplatz A 12 (Rathaus)
Amalienstraße A 54 (Harmonie)
86633 Neuburg an der Donau


Telefonsymbol 08431 55-0
Faxsymbol 08431 55-329
Briefsymbol stadt@neuburg-donau.de
Brief mit Schloss Sicheres Kontaktformular

Publikumsverkehr

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8 Uhr – 12 Uhr

Mittwoch:
7:30 Uhr – 13 Uhr und 14 Uhr – 18 Uhr

und nach Vereinbarung

Bürgerbüro im Bücherturm

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag:
08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr