Potentiell freie Bauflächen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung, die gemäß einem Bebauungsplan, einer Innen- oder Außenbereichssatzung oder nach allgemein geltenden Innenbereichsbaurecht (§34 BauGB) Baurecht besitzen unter Zuarbeit der Bauverwaltung laufend erfasst, um die Baulandreserven im Blick zu behalten, was insbesondere bei Neuausweisungen von Bauland eine wichtige Kontrollfrage ist. Diese laufende Erfassung bedeutet auch eine Erleichterung bei der Beratung von privaten oder gewerblichen Bauherren.
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Frau Huis
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Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.05 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-348 |
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