Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. 

Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. 

Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis)

Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt

Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. 

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Lieferzeit: 10 – 21 Tage

Kosten: 13,00 Euro

Online-Antrag

Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen:

1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau

Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen:

  • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke

zum Online-Antrag

2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz

Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind. 

Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden: 

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke 
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein: 

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. 
  • Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann. 
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich. 

zum Online-Antrag

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