Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit, Obdachlosenhilfe
Unter den Begriff Obdachlose bzw. Wohnungslose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Personen, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer von der Kommune gestellten Unterkunft (Wohnungslosenunterkunft) wohnen müssen.
Sofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit der Beratungsstelle des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. in Verbindung setzen. Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Wohnungslosigkeit vermieden werden kann. Außerdem können Sie sich zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, bereits wohnungslos geworden sind.
Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt, werden Sie von der Stadt Neuburg an der Donau vorübergehend in eine Notunterkunft eingewiesen.
Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen:
Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen.
Wer kann bei uns in die Obdachlosenunterkunft untergebracht werden?
Die örtliche Zuständigkeit für die Unterbringung in eine Notunterkunft liegt in der Gemeinde, wo sich ein obdachloser oder wohnungsloser Antragssteller tatsächlich aufhält und wo er seine Unterbringung beantragt. Das heißt, werden Sie in Neuburg an der Donau wohnungslos und benötigen eine Notunterbringung, ist die Stadt Neuburg an der Donau für Sie zuständig.
Was muss ich tun?
Im Bereich der Stadt Neuburg an der Donau von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
- sollten sich so schnell wie möglich mit der Beratungsstelle des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. oder dem Ordnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau in Verbindung setzen.
- sind verpflichtet, selbst alles zu unternehmen, um nach Möglichkeit die bisherige Wohnung zu erhalten, bei Freunden oder Familienmitgliedern unterzukommen oder auf dem freien Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.
- sollten im Wohnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau, zwecks Wohnberechtigungsscheins und/oder im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zwecks Wohngeldes vorsprechen.
Ansprechpartner
Frau Maass
Adresse |
Nördliche Grünauer Straße 13
86633 Neuburg an der Donau |
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Mobil | 0176 57641788 |
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Herr Hammer
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-323 |
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Fax | 08431 55-360 |