Ausnahmegenehmigung Beschicker des Wochenmarktes

Die Stadt Neuburg an der Donau bietet für die Beschicker des Wochenmarktes eine Ausnahmegenehmigung zum Parken an.

Die Erlaubnis darf nicht zum Parken im Anwohnerbereich benutzt werden. Sie gilt zum Parken an allen oberirdisch bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt Neuburg an der Donau.

Vorzulegen sind

  • Bitte füllen Sie den Antrag aus.
  • Legen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins bei.
  • Wenn nicht der Halter: eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach er befugt ist, das Fahrzeug dauernd zu nutzen (bei Leasingfahrzeugen Vertrag oder bei Firmenfahrzeugen Bestätigung).

Ausweis

Der Ausweis gilt vom Tag der Ausstellung an für fünf Jahre. 

Kosten

Gebühr für 5-Jahre: 25,00 €

Downloads

Ansprechpartner

Frau Brand

Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.19
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-325
Fax 08431 55-360
Kontakt aufnehmen

Herr Hafner

Ruhender Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.26
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-330
Fax 08431 55-360
E-Mail parken@neuburg-donau.de
Kontakt aufnehmen
Durchsuchen Sie unsere Webseite unkompliziert nach Formularen, Anträgen oder Informationsmaterial.

Verwaltung

Postanschrift

Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau

Hausanschrift

Karlsplatz A 12 (Rathaus)
Amalienstraße A 54 (Harmonie)
86633 Neuburg an der Donau


Telefonsymbol 08431 55-0
Faxsymbol 08431 55-329
Briefsymbol stadt@neuburg-donau.de
Brief mit Schloss Sicheres Kontaktformular

Publikumsverkehr

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8 Uhr – 12 Uhr

Mittwoch:
7:30 Uhr – 13 Uhr und 14 Uhr – 18 Uhr

und nach Vereinbarung

Bürgerbüro im Bücherturm

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag:
08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr