Die Stadt Neuburg an der Donau bietet für die Beschicker des Wochenmarktes eine Ausnahmegenehmigung zum Parken an.
Die Erlaubnis darf nicht zum Parken im Anwohnerbereich benutzt werden. Sie gilt zum Parken an allen oberirdisch bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt Neuburg an der Donau.
Vorzulegen sind
- Bitte füllen Sie den Antrag aus.
- Legen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins bei.
- Wenn nicht der Halter: eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach er befugt ist, das Fahrzeug dauernd zu nutzen (bei Leasingfahrzeugen Vertrag oder bei Firmenfahrzeugen Bestätigung).
Ausweis
Der Ausweis gilt vom Tag der Ausstellung an für fünf Jahre.
Kosten
Gebühr für 5-Jahre: 25,00 €
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Ansprechpartner
Frau Brand
Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.19 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-325 |
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Fax | 08431 55-360 |
Herr Hafner
Ruhender Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.26 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-330 |
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Fax | 08431 55-360 |
parken@neuburg-donau.de |