Bei der Stadt Neuburg an der Donau können Sie zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen (Vollzug der Straßenverkehrsordnung (STVO)) beantragen, wie z.B.
- Befahren gesperrter Straßen und Wege
- Parken zum Be- und Entladen
- sonstige Ausnahmegenehmigungen (nach Kundenerfordernis)
Vorzulegen sind
- Bitte füllen Sie den Antrag aus.
- Legen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins bei
Ausweis
Der Ausweis gilt vom Tag der Ausstellung an für ein Jahr (365 Tage). Es können maximal 2 Kennzeichen pro Ausweis eingetragen werden.
Kosten
Privat: 20 Euro pro Jahr
Gewerbe: 40 Euro pro Jahr
Änderungen, Zweitschriften, etc. unter dem laufenden Jahr: 10,20 Euro
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Ansprechpartner
Frau Brand
Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.19 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-325 |
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Fax | 08431 55-360 |
Herr Hafner
Ruhender Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.26 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-330 |
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Fax | 08431 55-360 |
parken@neuburg-donau.de |