Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer bzw. die Bauunternehmer frühzeitig unter Vorlage eines Regelplans (bei Vollsperrung eines Verkehrszeichenplans) und eines Nachweises gem. RSA 21 einen schriftlichen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen.
Antrag zur Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsflächen
Die Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht für die besondere Inanspruchnahme der öffentlichen Straße und die verkehrsrechtliche Anordnung nach dem Verkehrsrecht wegen der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs werden in einem Bescheid zusammengefasst. Für die Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beinhaltet die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung und die anfallende Sondernutzungsgebühr. Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können muss der Antrag vollständig ausgefüllt bis spätestens zwei Wochen vor Baubeginn per E-Mail eingehen.
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