Zum 1. November 2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion.
Seit 15. Juli 2017 ist mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises die eID-Funktion bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet. Ihre zuständige Personalausweisbehörde bietet Ihnen dazu die Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern "Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion" an.
Personalausweis
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- alter Personalausweis
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
- Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
- Dauer: bis zu 5 Wochen Lieferzeit
Kosten
Gebühr (unter 24 Jahren): 22,80 Euro, 6 Jahre gültig
Gebühr (ab 24 Jahren): 37,00 Euro, 10 Jahre gültig
vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis ist nur in Verbindung mit dem normalen Personalausweis zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis kann lediglich einmal ausgestellt werden.
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- alter Personalausweis
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich:
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
- Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
Kosten
Gebühr: 10,00 €, 3 Monate gültig
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Ansprechpartner
Frau Ferner
Adresse |
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-332 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Förg
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Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-318 |
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Frau Unterseher
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Frau Zierer-Götz
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Frau Elias
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