Kinderreisepass

Auslaufen des Kinderreisepasses

Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommt nun der Personalausweis oder der Reisepass in Betracht.
Bitte informieren Sie sich selbst vor jeder Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise, welches Dokument für Ihre Reise zulässig ist.
Sobald man das Kind auf dem Foto des Ausweisdokumentes nicht mehr erkennen kann, ist dieses auch ungültig, obwohl die Laufzeit noch gegeben wäre.

Zur Beantragung eines Dokumentes ist bei Kindern (bis 16 Jahren für den Personalausweis und bis 18 Jahren beim Reisepass) folgendes mitzubringen:

  • Altes Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes (sobald es nicht in Neuburg a.d.Donau geboren ist)
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
  • Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
    (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
  • Ihr Kind muss immer dabei sein

Kosten

Personalausweis (unter 24 Jahren):  22,80 €, die Laufzeit beträgt 6 Jahre
Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 €, die Laufzeit beträgt 6 Jahre

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