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Sondernutzungen

Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Die Grundlage für Straßensondernutzungserlaubnisse bildet das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.
Bei Veranstaltungen, zum Beispiel Straßenfesten, auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig.

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