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Geburten

Sorgerecht

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge grundsätzlich der Mutter alleine zu. Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, Erklärungen abzugeben, dass das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden soll (Sorgeerklärungen). Die Sorgeerklärungen können schon vor der Geburt des Kindes u. a. beim Jugendamt abgegeben werden. Die Abgabe von Sorgeerklärungen beim Standesamt ist nicht möglich. Spätestens mit der Eheschließung steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu.

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