Sport- und Jugendetat

Die Stadt Neuburg an der Donau verteilt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sportetat an die Neuburger Vereine. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist eine aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung, wie viele Jugendliche in dem jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Sportetat ist eine Mitgliedschaft beim BLSV bzw. einem übergeordneten Dachverband.

Der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen. Eine Auszahlung erfolgt im Juli bzw. August eines jeden Jahres.

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