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Stadt- und Grünplanung

Stellungnahmen zu überörtlichen Planungsverfahren

Die Stadt Neuburg an der Donau wird bei Betroffenheit auch zu Planungen der Bundes-/Landesregierung (Gleichstromtrassennetz, Landesentwicklungsprogramm (LEP), etc.), des Regionalen Planungsverbands (Regionalpläne), staatlicher Behörden (Bundestraßenbau, Kieselerdeabbau, etc.), der Wasserrechtsbehörden (Kiesabbau im Nassabbau, Trinkwasserschutzgebiete, etc.) gehört. Die möglichen Auswirkungen dieser Planungen, auch in Relation zu den eigenen städtischen Planungen hat das Sachgebiet Stadt- und Grünplanung zu untersuchen, zu bewerten und dann in einer förmlichen Stellungnahme der jeweiligen Behörde mitzuteilen. Hier wird die Stellungnahme in der Regel dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zum billigenden Beschluss vorgelegt. 

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