Grundsätzlich gilt: Sowohl Anschlüsse vom städtischen Kanal auf Privatgrund als auch Hausanschlussschächte dürfen nur von Firmen, die von der Stadt Neuburg an der Donau beauftragt wurden, erstellt werden.
Bei der Erschließung von Baulücken muss beim Tiefbauamt der Antrag auf Anschluss an die städtische Kanalisation eingereicht werden. Wenn bereits ein Kanalanschluss vorhanden ist, muss lediglich durch die von der Stadt Neuburg beauftragte Firma ein Revisionsschacht bzw. Übergabeschacht erstellt werden. Falls noch kein Kanalanschluss im Grundstück vorhanden ist, wird zunächst ein Anschluss zirka einen Meter in das Privatgrundstück verlegt, danach wird der Schacht gebaut.
Für den Revisionsschacht erfolgt durch Mitarbeiter des Tiefbauamtes eine Kalkulation der ungefähr für den Schacht anfallenden Kosten. Daraufhin erhält der Grundstückseigentümer eine Rechnung über die kalkulierte Summe, die im Voraus zu leisten ist. Erst dann wird die zuständige Firma den Schacht erstellen. Sobald die tatsächlichen Kosten der Baufirma beim Tiefbauamt vorliegen, werden diese geprüft und die tatsächlich angefallene Summe mit der aus der Vorauszahlung gegengerechnet. Der Schacht geht somit in das Eigentum des Grundstückseigentümers bzw. Antragstellers über.
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