Gewässerunterhalt

In den Jahren 2005 und 2006 wurde von der Stadt Neuburg ein Gewässerentwicklungsplan für die Gewässer III. Ordnung aufgestellt. Zur Umsetzung des Gewässerentwicklungsplans werden unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Freistaates Bayern jährlich erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben und Bächen durchgeführt. Die Maßnahmen gliedern sich in erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung des Abflusses sowie in weitere Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der vorhandenen Gewässerstruktur. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und den betroffenen Anliegern.

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