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Finanzverwaltung

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand § 2b UStG

Ab dem 1. Januar 2023 greift für alle Umsätze der öffentlichen Hand das neue Umsatzsteuerrecht (§2 b UStG). Alle Einnamen wurden erfasst und es wurde analysiert, welche Einnahmen steuerbar sowie steuerpflichtig sind und welche nicht. Die Arbeitsgruppe führte zusammen mit einer Steuerkanzlei ein Haushaltsscreening durch, erarbeitet ein Tax Compliance und organisierte die Schulungen der Mitarbeiter.

Ansprechpartner

Frau Felbermeir

Finanzverwaltung
Adresse
Harmonie
2. Obergeschoss, Zimmer 2.16
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-487
Fax 08431 55-399