Förderung Photovoltaik

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung im Original und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher

Fördervoraussetzung

Förderfähig sind Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher von 2 bis 30 kWp Modulleistung. Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe  eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen. Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher ist nicht mit dem Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaik und nicht mit der Förderung von Bürgersolarkraftwerken kumulierbar.

Förderbetrag: 50 Euro je kWp Modulleistung (Gesamtförderbetrag max. 400 Euro)

Photovoltaikanlage und Elektroauto (Kombinationsbonus)

Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit dem Erwerb eines Elektro-Autos eine Photovoltaikanlage von mindestens 2 kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude errichtet wird.

Fördervoraussetzung

Die Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 2 kWp betragen. Der zeitliche Abstand von der Anschaffung des Elektro-Autos bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage darf nicht mehr als zwölf Monate betragen. Der Kombinationsbonus ist nicht mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher und nicht mit der Förderung von Bürgersolarkraftwerken kumulierbar.

Förderbetrag: 500 Euro

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