Ein Vorbescheid bietet die Möglichkeit, über einzelne, konkret im Antrag formulierte Fragestellungen bereits vor der Erstellung eines Bauantrages eine verbindliche Klärung durch die Baugenehmigungsbehörde herbeizuführen. Mit dem in diesen Punkten vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung erhält man als Antragsteller bzw. Antragsstellerin frühzeitige Rechtssicherheit über die im Vorbescheid beantworteten Fragen. Typische Anwendungsfälle für Vorbescheidsanträge sind zum Beispiel die Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks oder die Möglichkeit einer bestimmten Befreiung vom Bebauungsplan.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Vorbescheid sind, je nach Fragestellung, die für die Beurteilung der gestellten Fragen notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen) sowie die amtlichen Bauantrags-Formulare beizufügen. Der Antrag ist zweifach bei der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen.
Geltungsdauer
Der Bauvorbescheid gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Vor Ablauf der Frist kann er auf Antrag um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Entstehende Kosten
Für den Bauvorbescheid werden je nach Umfang der Fragestellung Gebühren erhoben, mindestens jedoch 40 Euro zuzüglich etwaiger Gebühren für Befreiungen oder Abweichung. Diese Gebühren können bei einer späteren Baugenehmigung teilweise angerechnet werden.
Rechtsvorschriften
Informationen des BayernPortals
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Alle Dokumente finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ansprechpartner
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