Menü
Social Media
Namensänderungen

Vornamenssortierung

Personen, die mehrere Vornamen haben und deren Name deutschem Recht unterliegt, können durch Erklärung die Reihenfolge der Vornamen verändern. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht möglich.

Für die Vornamenssortierung benötigen in Deutschland geborene Personen eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Ist eine Person nicht in Deutschland geboren, die Eheschließung aber vor einem deutschen Standesamt erfolgt, wird eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister benötigt.

Personen die weder in Deutschland geboren, noch hier geheiratet haben, müssen die notwendigen Unterlagen vorab beim Standesamt erfragen.

Gebühren

  • Erklärung zur Namensführung: 30,00 Euro
  • Namensbescheinigung: 12,00 Euro
  • Personenstandsurkunde: 12,00 Euro

Ansprechpartner