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Namensänderungen

Wiederannahme eines früheren Geburts- oder Familiennamens

Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Zuständigkeit und Wirksamkeit der Erklärung sind identisch wie bei der Bestimmung eines Doppelnamens.

Gebühren

  • Erklärung zur Namensführung: 30,00 Euro
  • Namensbescheinigung: 12,00 Euro
  • Personenstandsurkunde: 12,00 Euro

Ansprechpartner