Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
In der Regel erhalten Sie eine Erlaubnis für Werbe-, Waren- und Fahrradständer.
Bei anderen Gegenständen prüfen wir im Einzelfall, ob eine Genehmigung möglich ist.
Beachflags sind nicht erlaubt.
Voraussetzungen
- Die Verkaufsständer, Werbeständer und Fahrradständer sind direkt am Gebäude vor dem Geschäft aufzustellen
- Es ist nicht gestattet, den Sondernutzungsgegenstand direkt am Fahrbahnrand aufzustellen
- Zwischen dem aufgestellten Sondernutzungsgegenstand und der Fahrbahn ist mind. 1 m für Fußgänger frei zu halten
Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Kosten
Für die Sondernutzung wird jährlich eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR pro qm erhoben.
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Ansprechpartner
Herr Hammer
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-323 |
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Fax | 08431 55-360 |