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Finanzverwaltung

Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen im Kindergarten-/Schulbereich und im Straßenbereich

Die Regierung von Oberbayern gewährt im Rahmen des Finanzausgleichs (Art. 10 FAG) Zuweisungen für Baumaßnahmen im Kindergarten- und Schulbereich in Höhe von zirka 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderanträge hierfür sowie für Gemeindestraßen werden in der Kämmerei bearbeitet und an die Regierung weitergeleitet.

Derzeit werden von der Regierung von Oberbayern folgende Maßnahmen gefördert

  • Neubau Kindergarten St. Peter
  • Neubau Kindergarten Neuburg-West
  • Neubau Kinderhaus südlich der Stadtwerke
  • Erweiterung Brändströmkindergarten
  • EDV-Vernetzung Grundschule Englischer Garten
  • Erweiterungen Schwalbangerschule
  • Anbindung Südpark bzw. Eternitweg
  • Umbau und Erweiterung Kinderhort Studienseminar

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