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Niederschlagswassergebühr wird gesenkt

Stadtverwaltung verschickt über 6.000 Bescheide

medieninformation-stadtneuburg
07.01.2021

Grundstückseigentümer bekommen die Gebührenhöhe per Bescheid mitgeteilt, Mieter finden den Begriff in ihrer Nebenkostenabrechnung. Die Rede ist von der Niederschlagswassergebühr. Im Rahmen einer Neuberechnung für die kommenden zwei Jahre wurde per Stadtratsbeschluss eine Senkung von 18 Cent auf 11 Cent pro abflussrelevanter Grundstücksfläche festgesetzt. Die entsprechenden Bescheide werden jetzt zu Beginn des Jahres an rund 6.500 Neuburger Grundstückseigentümer verschickt.

Die Niederschlagswassergebühr ist eine kommunale Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Die Stadt Neuburg ist aufgrund der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte dazu verpflichtet, die Gebühr zu erheben.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei einer Gebührenhöhe unter 20 Euro Jahressoll, die Fälligkeit einmal pro Jahr am 15. August eintritt. Darüber wird die Gebühr vierteljährlich fällig. Beträge unter 1,50 Euro Jahresbeitrag werden niedergeschlagen.

Sollten Grundstückeigentümer der Ansicht sein, dass berechnete Flächen nicht stimmen, ist dies an die im Bescheid genannte Stelle zu melden. Haben sich Eigentumsverhältnisse geändert, wird darum gebeten das Formblatt „ Mitteilung über einen Eigentumswechsel“ auf der städtischen Homepage www.neuburg-donau.de auszufüllen und die Änderung mitzuteilen.

Abschließend wird mitgeteilt, dass die zweite Gebühr der sog. gesplitteten Abwassergebühr, die Schmutzwassergebühr, konstant bei 1,50 Euro pro Kubikmeter bleibt. Die Abrechnung erfolgt wie gehabt über die Stadtwerke Neuburg.