Nur mit FFP2-Maske zum Wochenmarkt
Vorgabe gilt ab 20. November
Aufgrund der rasant zunehmenden Zahl an Coronainfizierten hat Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling im Rahmen des Hausrechts über den Wochenmarkt verfügt, dass mit Wirkung von Samstag, 20. November an, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht. Die Maskenpflicht gilt zu den Marktzeiten am Samstag sowie Mittwoch und bezieht den gesamten Schrannenplatz mit Umgriff ein.
„Die Inzidenzen haben am heutigen Donnerstag den Wert von 700 im Landkreis überschritten, die regionalen Krankenhäuser sind ausgelastet“, betont OB Dr. Gmehling und ergänzt: „Unser bestens angenommener Wochenmarkt bleibt für alle frei zugänglich, weshalb meiner Überzeugung nach aber auch ein erhöhter Schutz eingeführt werden muss. Die FFP2-Maske schützt einen selbst und alle anderen, mit denen man situationsbedingt auch mal kurz enger zusammensteht. Ich bitte um Verständnis und werbe als treuer Wochenmarkt-Einkäufer ausdrücklich für unseren regional bestückten Neuburger Wochenmarkt.“