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Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt

Bundestagswahl am 26. September – Wahllokal oder Briefwahl

waehlen
19.08.2021

Für die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl sind nach aktuellem Stand rund 20.500 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg hat dieser Tage die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Wer bis zum 5. September noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seine Haupt-wohnung hat oder sich sonst in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren. Denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen. Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 26. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Briefwahl möglich

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können dies ab sofort beantragen. Die Unterlagen können schriftlich, per e-mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), online  (www.neuburg-donau.de), durch das Einlesen des in der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Codes oder persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro - nicht telefonisch - beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten - die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen.

Zell erstmals ohne Wahllokal

Der kleine Neuburger Ortsteil Zell hat bei der Bundestageswahl erstmals kein eignes Wahllokal mehr. Die Stadt Neuburg muss sich hier den geänderten gesetzlichen Vorgaben bzw. einer Entscheidung der Wahlkreisleitung beugen. Grund für die Auflösung bei der Bundestagswahl ist, dass bei weniger als 50 zu erwartenden Wählerinnen und Wählern im Wahllokal das Wahlgeheimnis gefährdet ist. Alle Wahlberechtigten in Zell können im Wahllokal in Marienheim bzw. per Briefwahl ihre Stimme abgeben.

Fragen zum Thema beantwortet das Team des Wahlamtes:

Stadt Neuburg an der Donau / Wahlamt / Amalienstr. A 54 / 86633 Neuburg an der Donau / Tel.: 08431 / 55-332 / e-mail: wahlen@neuburg-donau.de