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Zugang zur Stadtverwaltung nur noch mit 3G

Diese Vorgaben der Stadt Neuburg gelten im Detail

medieninformation-stadtneuburg
23.11.2021

Aufgrund der Zuspitzung der Coronapandemie hat Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling im Rahmen des Hausrechts verfügt, dass sämtliche Dienstgebäude der Stadt Neuburg ab Mittwoch, 24. November 2021 nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden dürfen. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger, die ein Verwaltungsgebäude aufsuchen, geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Als Tests werden ausschließlich sog. Antigen-Schnelltests mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bzw. PCR-Tests mit einer Gültigkeit von 48 Stunden anerkannt. Angeboten werden diese von Testzentren, Apotheken, Ärzten und weiteren autorisierten Stellen. Die Vorgaben der 3G-Regelung werden kontrolliert. Zudem gilt in allen städtischen Gebäuden nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht. Es wird ausdrücklich empfohlen, auch weiterhin Termine über www.neuburg-donau.de oder telefonisch zu vereinbaren, weil damit längere Wartezeiten verhindert werden können.

Die neue Regelung gilt ebenfalls für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Diese sind wahlweise geimpft, genesen oder täglich getestet.

Theaterbesuch im Modus 2G+

Die Aufführungen im Neuburger Stadttheater können ab sofort nur noch im unter Einhaltung der 2G+Regelung stattfinden. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen Schnelltest vorweisen. Sollte die Inzidenz im Landkreis die Marke von 1.000 überschreiten, muss das Theater als Kulturstätte geschlossen werden.

Für die Stadtbücherei im Bücherturm mit Bürgerbüro, das Stadtarchiv, die Stadtbusse sowie Ausstellungen in den städtischen Galerien gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). In den genannten Räumlichkeiten ist zudem eine FFP2-Maske zu tragen.

Maskenpflicht am Wochenmarkt

Abschließend wird in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, dass auf dem Neuburger Wochenmarkt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht. Die Maskenpflicht gilt zu den Marktzeiten am Samstag sowie Mittwoch und bezieht den gesamten Schrannenplatz mit Umgriff ein.