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Zugang zur Stadtverwaltung nur noch mit Termin

Neue Regelung ab 1. Februar

medieninformation-stadtneuburg
31.01.2022

Das Hauptamt der Stadt Neuburg teilt mit, dass eine persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung ab Dienstag, 1. Februar ausschließlich mit vorab vereinbartem Termin möglich ist. Dieser kann online über www.neuburg-donau.de, per Mail im jeweiligen Fachbereich oder telefonisch über Tel.: 55-0 vereinbart werden.

Grund für die Maßnahme sind die stetig steigenden Infektionszahlen, die aufgrund von Quarantänebestimmungen und Krankheitsfällen auch zu Ausfällen und damit Kapazitätsreduzierungen in den einzelnen Sachgebieten führen.

Generell kann die Stadtverwaltung nur unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger, die ein Verwaltungsgebäude aufsuchen, geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Als Tests werden ausschließlich sog. Antigen-Schnelltests mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bzw. PCR-Tests mit einer Gültigkeit von 48 Stunden anerkannt. Angeboten werden diese von Testzentren, Apotheken, Ärzten und weiteren autorisierten Stellen. Die Vorgaben der 3G-Regelung werden kontrolliert. Zudem gilt in allen städtischen Gebäuden nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht.

Für die Stadtbücherei im Bücherturm mit Bürgerbüro sowie das Stadtarchiv gilt gemäß den staatlichen Vorgaben die 2G-Regel.