Änderung Bebauungsplan in Bergen
Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit dem geänderten Planentwurf beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich folgende Änderungen ergeben:
Wesentliche Änderungen in der Planung:
· Ergänzung der Meldepflicht nach Art. 8 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
· Berücksichtigung der Anbauverbotszone zur Staatsstraße 2334 und der Unzulässigkeit des unmittelbaren Zugangs/der Zufahrt
· Ergänzung von Hinweisen zur Nutzung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 06.11.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Satzungstext und Begründung einschließlich aller wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
5. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025
in digitaler Form im Internet unter folgenden Adressen einsehbar:
https://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplananhoerungen
oder über das zentrale Landesportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Die Unterlagen in Papierform liegen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Bauleitplanung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.03, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.