Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 08.07.2020 bzw. 21.07.2020 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Heckenweg“ sowie die parallele Flächennutzungsplanänderung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Folgende wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung:
A) Zum Bebauungs- und Grünordnungsplan
- Erhöhung der Firsthöhe für die immissionsschutzrelevante Garagen-/Carportzeile des MU1-Gebietes auf durchgehend 5,0 m;
- Erhöhung der Einfriedungen im straßenseitigen Bereich der Baugrundstücke (Vorgarten) auf maximal 1,20 m Gesamthöhe;
- Abstand der privaten Einfriedungen zu benachbarten Landwirtschaftsflächen auf 0,5 m reduziert;
- Erklärende Ergänzung der Begründung: es sollen im MU-Gebiet durch die verschiedenen Betreiber der Sozialwohnungen mindestens zwei, größere Gemeinschaftsspielplätze statt kleinerer Spielplätze pro Einzelbauprojekt angelegt werden, was die Stadt über die Grundstückskaufverträge regeln wird;
- Prüfung der Unbedenklichkeit der Ammoniak-Verwendung/ -Lagerung bei den nahe gelegenen Milchwerken bzgl. der herannahenden Wohnnutzung (TRAS 110-Berechnung);
- Ergänzung der textlichen Festsetzungen, des landschaftspflegerischen Begleitplans und der Begründung mit der Vorgabe des frühesten Mähzeitpunkts ab dem 01. Juli auf einer Teilfläche der internen Ökologischen Ausgleichsfläche (Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde).
B) Zur Flächennutzungsplanänderung
In der Planzeichnung ergeben sich keine Änderungen; nur die Begründung wurde hinsichtlich Bedarfsnachweis für die Baugebietsausweisung ergänzt.
Als Empfehlung an den Verkehrsausschuss:
Festsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Wohngebietsstraße nördlich des MU 1-Gebäuderiegels (als zusätzliche lärmreduzierende Maßnahme)
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 08.07.2020 bzw. 21.07.2020 die vorgelegte Planung samt Satzung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt.
Diese vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. Stadtrat beschlossene erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschränkt sich auf Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung und sieht eine verkürzte Auslegungsfrist vor.
Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB:
Die vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 08.07.2020 bzw. vom Stadtrat am 21.07.2020 zur erneuten öffentlichen Auslegung gebilligten Planunterlagen (Bebauungs- und Grünordnungsplan samt Satzungstext, Flächennutzungsplanänderung, Begründung/ Umweltbericht) einschließlich der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom
13.08.2020 bis einschließlich 09.09.2020
während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ein Aushang erfolgt in Neuburg auch im Schaukasten des gleichen Gebäudes (1. Stock, Westflügel) sowie an der Amtstafel am Bücherturm, Seter Platz und an den Amtstafeln in Heinrichsheim, Nähe Schützenheim, Schulstraße 75 und Nähe Kindertagesstätte „Sternenhaus“, Schulstraße 29.
Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Dienststelle Stellungnahmen zu den geänderten/ ergänzten Teilen der Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 6 Satz 2 BauGB).
Zur Flächennutzungsplanänderung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die folgenden wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor:
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 11.11.2019; Bayer. Bauernverband vom 12.11.2019, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.11.2019, Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde) vom 14.11.2019, Untere Naturschutzbehörde vom 14.11.2019, Planungsverband Region Ingolstadt vom 20.11.2019, Untere Immissionsschutzbehörde vom 16.12.2019.
Die o.g. wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 08.07.2020 bzw. des Stadtrates vom 21.07.2020 abgewogen und beschlussmäßig behandelt und sind als Bestandteil des Protokolls der Sitzung einzusehen.
Als umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Bodengutachten vom 23.11.2016, Immissionsgutachten (Ingenieurbüro Greiner) vom 11.07.2019, aktualisierte Berechnung nach TRAS 110 vom 03.04.2020 (Ausbreitungsberechnung störfallbedingter Stofffreisetzungen für Ammoniak-Kälteanlagen), Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern (Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und Verursachung von Belästigungen, Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, Auswirkungen auf das Lokal-Klima) und die Planung der internen ökologischen Ausgleichsflächen in einem landschaftspflegerischer Begleitplan.
Die Planung ist im Zeitraum vom 13.08.2020 bis 09.09.2020 über das Internet unter Aktuelle Bebauungsplananhörungen abrufbar.
Neuburg an der Donau, 29.07.2020
Stadt Neuburg an der Donau