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Bauverwaltung schränkt Saalnutzung nicht ein

Dünstl-Versammlungsstätte ist genehmigt

duenstl-saal-februar-2025
17.02.2025

Derzeit kursiert in Neuburg die Falschannahme, dass durch eine Vorgabe der städtischen Bauverwaltung der Saal im Sporthotel der Familie Dünstl nicht mehr betrieben werden darf. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass von der Stadt Neuburg zu keinem Zeitpunkt gefordert wurde, den Saalbetrieb einzustellen. Die oftmals angeführte Trennwand aus Holz wurde im genehmigten Plan als sog. Kulissenwand ohne Anforderung genehmigt. Die Baugenehmigung vom 30. März 2004 lässt eine Nutzung der Versammlungsstätte für bis zu 300 Personen zu. Dies gilt uneingeschränkt bis zum heutigen Tag.

Tatsache ist, dass es wie bei allen anderen Neuburger Versammlungsstätten wiederkehrende Prüfungen gibt. Bei einem Termin im August 2024 wurde dabei festgelegt, dass es einen Brandschutznachweis geben muss, der die Bestandssituation mit den zahlreichen Bauabschnitten darstellt. Dieser wurde seitens der Inhaber an einen privaten Sachverständigen vergeben. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt bis dato noch nicht bei der Stadtverwaltung vor.

Aus Sicht des städtischen Bauamtes gibt es keine Notwendigkeit für ein Einschreiten, weil für die erdgeschossige Versammlungsstätte ausreichend Fluchtwege vorhanden sind. Der Genehmigungsbescheid hat nach wie vor Gültigkeit und somit kann der Saal seitens der Stadt Neuburg wie bisher betrieben werden. Die Entscheidung über den Fortbestand und Weiterbetrieb obliegt den Eigentümern.

Abschließend sei festgehalten, dass die Betreiberfamilie Dünstl im Rödenhof ein hochattraktives Beherbergungs-, Gastronomie-, Sport- und Freizeitangebot offeriert, das die Stadt Neuburg sehr schätzt und auch gerne unterstützt.