EILMELDUNG DER STADTWERKE NEUBURG

Trinkwasser muss abgekocht werden

27.07.2022

Bei einer Routine-Beprobung der internen Wasserversorgung im einem Neuburger Altenheim, wurde am Montag Keime der Gattung „Pseudomonas aeruginosa“ nachgewiesen.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wurde die Wasserabteilung der Stadtwerke Neuburg an der Donau sofort aktiv. An zwei Punkten im Leitungsnetz um das Altenheim wurden Wasserproben entnommen und an das Labor der Stadt Ingolstadt zur Auswertung gesandt.

Ein Teil der eingesandten Proben wurde positiv auf den Keim getestet. Das Testergebnis aus dem Labor der Stadt Ingolstadt wurden den Stadtwerken Neuburg und dem Gesundheitsamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen heute Vormittag schriftlich mitgeteilt.

Angeordnete Maßnahmen

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlies mit sofortiger Wirkung eine Abkochanordnung für das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau. Das Wasser soll, wenn nicht abgekocht, weder zum Verzehr noch zur Körperpflege wie Duschen und Baden verwendet werden.

Betroffen ist die Wasserversorgung aus dem Versorgungsgebiet Sehensander Forst. Dies betrifft die Kernstadt Neuburg, sowie die Gemeinde Oberhausen.

Ausgenommen sind Teile von Heinrichsheim, gesamt Fleischnershausen, Zell, Bruck, Maxweiler, Marienheim und Rödenhof. Diese Gebiete werden von der Arnbach-Gruppe versorgt. Ebenfalls nicht betroffen ist das Versorgungsgebiet der Stadtwerke in Bittenbrunn mit den Ortsteilen Bittenbrunn, Laisacker und Gietlhausen, ebenso der Ortsteil Bergen, der von der Heimberg-Gruppe versorgt wird. Im Ortsteil Joshofen sind die Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihr Wasser von den Stadtwerken Neuburg beziehen, in Ballersdorf ist nur ein Straßenzug betroffen.

Wie koche ich richtig ab

Bis zu einer ausreichenden Chlorung des Trinkwassers soll das Leitungswasser nur abgekocht genutzt werden. Das gilt sowohl für die Nahrungs- und Getränkezubereitung. Dazu muss das Wasser einmal für 10 Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Kaffeeautomaten erhitzen das Wasser nicht ausreichend, bzw. kochen das Wasser nicht die erforderlichen 10 Minuten ab. Für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar.

Lebensmittelverarbeitende Unternehmen sind auch betroffen

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass auch lebensmittelverarbeitende Unternehmen ebenfalls strikt an das Abkochgebot gebunden sind. Betroffen sind hier z.B. Bäcker, Metzger, Brauereien und natürlich Gaststätten aller Art.

Chlorung des Trinkwassernetzes ist angeordnet

Neben dem sofortigen Abkochgebot hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen auch die umgehende Chlorung des Trinkwassernetzes der Stadtwerke angeordnet. Die Vorbereitungen für die Chlorung sind am Laufen, geplant ist mit der Chlorung des Trinkwassernetzes heute Mittag zu beginnen. Bis die Chlorung das gesamte Leitungsnetz in ausreichender Konzentration erfasst hat und wirkt, können 5-7 Tage vergehen. Bis dahin gelten die Vorgaben des Gesundheitsamtes im Neuburg-Schrobenhausen.

Die Stadtwerke Neuburg an der Donau sind unter der Tel.: 08431/509-0 für alle Fragen zur öffentlichen Betroffenheit zu erreichen.

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