Der Neuburger Wochenmarkt ist eine wichtige Bezugsquelle für frische und regionale Lebensmittel und war deshalb auch zu keinem Zeitpunkt der Ausgangsbeschränkung geschlossen. In normalen Zeiten ist der Markt am innerstädtischen Schrannenplatz auch beliebter Treffpunkt für eine Unterhaltung oder einen Stehimbiss. Der gemütliche Aufenthalt ist seit einigen Wochen nicht mehr möglich und ab kommender Woche gilt auf dem Markt die staatlich angeordnete Mundschutzpflicht. Analog dazu ist ab Montag, 27. April, in den Stadtbussen verpflichtend eine Mund und Nase abdeckende Maske zu tragen. Die Maßnahmen dienen der weiteren Eindämmung der Infektionsrisiken und werden kontrolliert.
Die Stadt Neuburg hat sich als Veranstalter des Neuburger Wochenmarktes diese Woche intensiv mit der Umsetzung der staatlich angeordneten Maskenpflicht beschäftigt. Dabei wurde ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, das einen praktisch machbaren und rechtlich einwandfreien Marktbetrieb gewährleistet. Die wichtigste neue Regel lautet: Ab dem Wochenmarkt am Mittwoch, 29. April gilt auf dem gesamten Markt eine zwingende Maskenpflicht sowohl für Händler als auch Kunden. Bereits für kommenden Samstag, 25. April gilt dazu eine dringende Empfehlung.
Die Marktstände werden so angeordnet, dass ein möglichst weiter Abstand zwischen den Ständen gewährleistet ist. Sollte sich herausstellen, dass dazu die umliegenden Straßen erforderlich sind, wird auch das umgesetzt. Generell wird darauf hingewiesen, dass nach wie vor lediglich ein gezielter und kurzer Markteinkauf erlaubt ist. Das bedeutet möglichst alleine hingehen, einkaufen und wieder nach Hause gehen. Darüber hinaus gelten die mittlerweile allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Aufsicht sorgt für Einhaltung der Regeln
Bereits ab dem kommenden Samstag ist auf dem Wochenmarkt Personal im Einsatz, das sich um die Einhaltung der Regeln kümmert. Dabei sollen die gängigen Abstandsregeln kontrolliert und Gesprächsrunden verhindert werden. Zudem wird ab nächster Woche die Maskenpflicht durchgesetzt.
In den Neuburger Stadtbussen gilt ebenfalls Maskenpflicht
Gleichlautend zu den Regeln am Wochenmarkt gilt ab Montag, 27. April auch in den Neuburger Stadtbussen eine Verpflichtung, Mund und Nase abzudecken. Das Tragen einer Maske im ÖPNV entspricht den zwingenden staatlichen Vorgaben. Eine Beförderung im Bus ohne Mundschutz ist nicht möglich.
Um der Maskenpflicht, die laut Staatsministerium ab 6 Jahren gilt, auf dem Wochenmarkt und im Stadtbus zu genügen, reicht eine sogenannte Alltags- bzw. Communitymaske bzw. ein Halstuch oder ein Schal über Mund und Nase aus. Umfassende Informationen, Erklärungen und Hilfestellungen werden auf der städtischen Homepage www.neuburg-donau.de angeboten. Hier finden sich auch viele Neuburger Hersteller und Bezugsquellen.