Nur mit FFP2-Maske zur Stadtverwaltung
Neue Regel gilt auch für alle Mitarbeiter
Ab kommendem Montag, 18. Januar, gilt die neue Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Einkauf und im ÖPNV. Die Stadt Neuburg schließt sich der neuen Regelung an und so ist ab Montag das Betreten der Stadtverwaltung sowie sämtlicher städtischer Einrichtungen samt Stadtbusse nur noch mit FFP2-Maske möglich. Auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann verpflichtet, im Publikums- und Begegnungsverkehr eine entsprechende Maske zu tragen.
Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass für einen persönlichen Besuch eine vorherige Terminanmeldung erforderlich ist. Diese kann telefonisch oder auch online über www.neuburg-donau.de erfolgen. Der Zugang zum publikumsintensiven Harmoniegebäude in der Altstadt erfolgt ausschließlich über den Eingang in der Amalienstraße. Dort sorgt ein zusätzlicher Mitarbeiter für eine ordnungsgemäße und rasche Abwicklung.
Die Termine können online über das Bürger-Service-Portal auf der städtischen Homepage oder telefonisch in den Sachgebieten abgesprochen werden. Die Direktwahl der einzelnen Ansprechpartner sind ebenfalls auf der Stadt-Webseite unter der Rubrik Rathaus zu finden. Die Tourist-Information in der Altstadt wie auch die Stadtbücherei mit Bürgerbüro müssen vorerst geschlossen bleiben.
Telefonische Terminvereinbarung
- Zentrale Vermittlungsstelle: 55-0
- Einwohnermeldeamt: 55-332, 55-316, 55-318
- Standesamt: 55-309, 55-312
- Ordnungsamt: 55-323
- Bürgertelefon (Auskünfte und Fragen zu Corona): 55-600
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Die regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind weiterhin: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie am Mittwoch von 7:30 Uhr bis 13 Uhr und nachmittags von 14 Uhr bis 18 Uhr.