Mit dem Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz werden Maßnahmen zur Energieeinsparung, zum Ressourcenschutz und zum Einsatz Erneuerbarer Energien in privaten Haushalten gefördert
Der Klimaschutz ist für die Stadt Neuburg an der Donau schon immer ein wichtiges Thema. Seit 1992 fördert die Stadt Maßnahmen, die zum Schutz von Umwelt und Klima beitragen. Mit dem Neuburger Energieleitbild hat sich die Stadt Neuburg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 30 % CO2 zu sparen. Die Energiewende kann nur mit vereinten Kräften gelingen. Die Stadt Neuburg an der Donau hat bereits eine Reihe wichtiger Maßnahmen umgesetzt, doch ist es wichtig, dass auch möglichst viele Haushalte in Neuburg konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Schutz von Ressourcen umsetzen. Mit dem Förderprogramm „Klima- und Ressourcenschutz“ möchten wir Ihnen eine Hilfestellung für Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz an die Hand geben. Die Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 berät Sie bei Ihren Fragen rund um Sanierung und Förderung gerne!
- Förderung Biomasseanlagen
- Förderung Bürgersolarkraftwerke
- Förderung Elektroroller
- Förderung Energiesparende Haushaltsgeräte
- Förderung Fensteraustausch
- Förderung Elektrofahrräder, Lastenräder und Fahrradanhänger
- Förderung Lüftungsanlagen
- Förderung Nahwärmenetze
- Förderung Ökobonus Strom
- Förderung Passivhaus
- Förderung Photovoltaik
- Förderung Photovoltaik-Balkonanlagen
- Förderung Plusenergiehaus
- Förderung Regenwasserrückgewinnungsanlagen
- Förderung Solarthermische Anlagen
- Förderung Vor-Ort-Beratung
- Förderung Wärmedämmung
- Förderung Wärmepumpe
So geht's
Wer erhält die Förderung?
Förderberichtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg. Auch Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neuburg haben, können einen Förderantrag stellen. Bei Neubau und Sanierung ist Voraussetzung, dass sich das Gebäude in der Stadt Neuburg an der Donau befindet. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Eigentümer des Fördergegenstandes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige.
Wichtige Hinweise zur Förderung
Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Bei Maßnahmen zur Sanierung müssen diese von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen bzw. Fördergegenstände förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert.
Wann und wie erfolgt die Fördermittelvergabe?
Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft, bzw. beim Kauf von Fahrzeugen oder energiesparenden Haushaltsgeräten nach Rechnungsstellung bei der Stabsstelle Umwelt der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung im Original und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.