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Kulturförderung

Zuschüsse für Kulturschaffende

Das Amt für Kultur und Tourismus nimmt Zuschussanträge an und hilft bei deren Bearbeitung. Grundsätzlich ist die Förderung kultureller Vereine, Gruppen und Initiativen in Neuburg möglich. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Sachleistung oder eine finanzielle Leistung ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Stadt Neuburg an der Donau hat hierzu Kulturförderrichtlinien erstellt, deren Ziel es ist, die Arbeit dieser Personen, Einrichtungen und Kulturträger zu unterstützen und in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreudigkeit zu stärken.

Bewerben können sich kulturelle Vereine, Gruppen und Initiativen mit Sitz in Neuburg, die

  • in der Regel ein Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben,
  • sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und
  • das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren.

Antragstellung

Die Anträge sind im Amt für Kultur und Tourismus einzureichen.

Den Anträgen sind beizufügen

  • Konzept
  • Schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angabe über den voraussichtlichen Termin
  • Dauer des Projektes

Was ist zu beachten?

  • Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich.
  • Die Finanzierung des zu fördernden Projektes muss sichergestellt sein und ist mit einem Kosten- und Finanzierungsplan darzustellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die

  • in Neuburg stattfinden,
  • über die übliche Kulturarbeit der antragstellenden Stelle hinausgehen,
  • aus Anlass eines Jubiläums stattfinden,
  • in Bereichen stattfinden, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringem Maße anbietet.

In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?

Die Höhe der Förderung hängt stark von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Eine feste Regel über die Zuschusshöhe gibt es nicht. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschussbetrages besteht nicht.

Zuschuss-Beantragung

Sie müssen einen Zuschuss in jedem Falle vor Beginn des zu fördernden Projektes beantragen. Es gilt: Je früher – desto besser. Eine Antragstellung Anfang Oktober des Vorjahres ist also zu empfehlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des zu fördernden Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Und wie geht’s dann weiter?

  • Prüfung des eingereichten Zuschussantrages
  1. auf Vollständigkeit und
  2. auf Vorliegen der Zuschussfähigkeit
  • Entscheidung entsprechend der Höhe des zu gewährenden Förderbetrages durch Kulturbüro, Kulturreferat, Oberbürgermeister, etc.
  • Benachrichtigung des Antragstellers von der bewilligten Förderung
  • Anweisung des Zuschussbetrages
  • Nach Abschluss des geförderten Projektes muss ein sogenannter Verwendungsnachweis durch den Veranstalter bzw. Antragsteller eingereicht werden.
  • Abschluss der Fördermaßnahme

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