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Beiträge, Gebühren und Wasserrecht

Erschließungsbeiträge

Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung (auch für Teileinrichtungen) von Straßen erhebt die Stadt Neuburg an der Donau als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.

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