Gartengießwasser
Befreiung von der Schmutzwassergebühr für Gartengießwasser
Die Abwassermenge entspricht grundsätzlich der bezogenen Frischwassermenge. Mit der Installation eines weiteren Zählers zur Messung des Wasserverbrauches für die Gartenbewässerung und nach Genehmigung des Antrages auf Befreiung von der Schmutzwassergebühr für Gartengießwasser gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück zurückgehaltenen bzw. verbrauchten Wassermengen, als gebührenpflichtige Schmutzwassermenge (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neuburg an der Donau (BGS/EWS)), unter Berücksichtigung der Bagatellgrenze von zwölf Kubikmemter (§ 10 Abs. 4 Buchst. a) BGS/EWS).
Downloads
Ansprechpartner
Herr Klinger
Adresse |
Eybhaus 2. Obergeschoss, Zimmer 2.05 Verwaltung Eybhaus Amalienstraße A 51 86633 Neuburg an der Donau |
---|
Telefon | 08431 55-372 |
---|---|
Fax | 08431 55-329 |