Die Entwässerungsplanung ist ein grundlegender Bestandteil fast jedes Bauantrages und sollte daher auch sorgfältig geplant und durchdacht sein. Wir stehen daher den Bauherren und Planern gerne beratend zur Seite. Prinzipiell sind bei der Entwässerungsplanung die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN 1986, zu beachten.
Versickerung von Niederschlagswasser
Gemäß der Entwässerungssatzung gilt bei allen befestigten Flächen das sogenannte Versickerungsgebot. Dies bedeutet, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß zu beseitigen, also zu versickern ist. Die Ausführung der Versickerungsanlagen sollte dabei gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 138 sowie dem Merkblatt DWA M-153 erfolgen. Die Versickerung soll flächenhaft oder linienförmig (zum Beispiel Rigole) erfolgen. Sickerschächte werden aus Gründen des Grundwasserschutzes nur noch in schriftlich begründeten Ausnahmefällen zugelassen, wenn zwingende Gründe eine flächenhafte oder linienförmige Versickerung ausschließen.
Kanalanschluss
Der Anschluss des Abwassers an die öffentliche Kanalisation erfolgt über einen Revisionsschacht auf dem privaten Grundstück und einer Anschlussleitung vom Revisionsschacht zum städtischen Misch- oder Schmutzwasserkanal. Die Lage der städtischen Abwasserkanäle kann über eine Kanalplanauskunft erfragt werden. Sollte ein Grundstück noch nicht erschlossen sein, so erfolgt der Anschluss an die öffentliche Kanalisation auf Antrag beim Tiefbauamt Neuburg (siehe Hausanschlüsse Kanal).
Ansprechpartner
Herr Ibrahim
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Harmonie
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Fax | 08431 55-329 |