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Standesamt

Kirchenaustritte

Der Kirchenaustritt erfolgt durch persönliche Austrittserklärung vor dem Standesbeamten des Wohnsitzes. Eine schriftliche Austrittserklärung durch einen normalen Brief, per Telefax oder per E-Mail ist unwirksam. Für die Erklärung des Austritts ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Zudem wäre es hilfreich, wenn Sie ggf. vorab in Erfahrung bringen könnten, wo Sie getauft worden sind. Bei beabsichtigten Kirchenaustritten von Kindern bitten wir Sie, sich vorab mit uns bezüglich der benötigten Unterlagen in Verbindung zu setzen. Kinder ab 14 Jahren können den Kirchenaustritt alleine, ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters, erklären.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt pro Person 35 Euro (25 Euro für die Aufnahme der Austrittserklärung und 10 Euro für die Austrittsbescheinigung).

Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

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